Hambacher Forst: OVG Münster verfügt Rodungsstopp

Das OVG Münster hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und damit vorläufig der RWE untersagt, weitere Rodungen im Hambacher Forst vorzunehmen. RWE verfügt über eine Genehmigung zur Rodung des Hambacher Forstes, um den Braunkohletageabbau zu erweitern. Gegen diese Genehmigung hat der BUND geklagt und zugleich beantragt, dass bis zur Entscheidung über diese Klage keine Rodung durchgeführt werden darf. Das VG Köln hatte diesen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch abgelehnt, das OVG Münster hat nunmehr auf die Beschwerde des BUND einen Rodungsstopp bis zur Entscheidung über die Klage verfügt.