Bundestagsvizepräsident: AfD-Kandidat Glaser fällt durch

Der Kandidat der AfD für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, hat in drei Wahlkämpfen jeweils deutlich die erforderliche Mehrheit für seine Wahl verfehlt. Die Kandidaten der anderen Fraktion erhielten jeweils bereits im ersten Wahlgang die erforderlichen Stimmen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion ein Vizepräsident zu. Da jeder Kandidat nur mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann, ist es üblich, dass die Fraktionen die Kandidaten der jeweils anderen Fraktionen mitwählen. Diese Übung wurde bei Glaser, ehemaliger Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt und langjähriges CDU-Mitglied, nicht angewandt. Vorgehalten wurde ihm eine  Äußerung über den Islam, die deutlich mache, so die anderen Fraktionen, dass Glaser den Boden des Grundgesetzes verlassen habe und deshalb als Bundestagsvizepräsident nicht wählbar sei. Glaser sagte im April dieses Jahres: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“ Mit Glaser wird erst zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Kandidat nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt. 2005 war Lothar Bisky als Kandidat der Linken in vier Wahlgängen durchgefallen. Am Ende präsentierten die Linken Petra Pau, die schließlich gewählt wurde.

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Bundestagsvizepräsident: Wohl keine Mehrheit für den Kandidaten der AfD

Der von der AfD vorgeschlagene Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, wird wohl keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Vorgehalten wird ihm seine mehrfach geäußerte Auffassung, dass der Islam keine Religion sei. Damit stelle er die Religionsfreiheit in Frage und stehe nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, heißt es aus den anderen Fraktionen. Damit Glaser ins Amt kommt, benötigt er die Zustimmung zumindest der Mehrheit des Bundestages. Es gehört zum parlamentarischen Brauch, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten des Bundestages stellt und die übrigen Fraktionen jeweils zumindest einen Vizepräsidenten erhalten. Grundsätzlich sind die Fraktionen dabei in ihren Vorschlägen frei. Die AfD will an ihrem Vorschlag festhalten. Glaser, der 40 Jahre der CDU angehörte und das Amt des Kämmerers in Frankfurt innehatte, sei für dieses Amt sehr gut geeignet und genieße innerhalb der AfD hohes Ansehen, so ein Sprecher der Partei.

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