Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Elbvertiefung ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Verbesserung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe habe Vorrang gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger. Die beiden Städte hatten negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchtet, die Berufsfischer den Wegfall von Fangplätzen. Diese Nachteile seien – auch wegen der bereits bestehenden Vorbelastung – nicht so gravierend, dass das Abwägungsergebnis anders hätte ausfallen müssen, so das Gericht. Die Verkehrsfunktion der Elbe sei vorrangig.