VGH Kassel: Überschreitung der Grenzwerte allein rechtfertigt kein Fahrverbot – Urteil des VG Wiesbaden vor Aufhebung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Stadt Frankfurt verpflichtete, in ihren Luftreinhalteplan ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge aufzunehmen. Weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie enthalte ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe, sondern verpflichte allein zur Einhaltung eines gemittelten NO2-Grenzwertes. Die Überschreitung der Grenzwerte genüge deshalb nicht schon für die Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten. Vielmehr kommen diese nur als letzte Mittel in Betracht. Sie müssen unabdingbar notwendig sein, um den Grenzwert im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen, so das oberste hessische Verwaltungsgericht.  Deshalb seien in einer Einzelfallprüfung unter anderem tatsächliche Feststellungen darüber zu treffen, ob als milderes Mittel über die übrigen schon vorgesehenen Maßnahmen hinaus auch streckenbezogene Fahrverbote in Betracht kommen können. Diesen Anforderungen, so der Hof, genüge das Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (noch) nicht auf. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen. Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde nunmehr die Berufung vom Hof durch Beschluss zugelassen. Es schließt sich jetzt das eigentliche Berufungsverfahren an. Aufgrund der Begründung des Hofes kann man aber mit einer Aufhebung des Urteils rechnen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte es zudem ab, im Wege eines Eilverfahrens die Stadt Frankfurt zu verpflichten, ab dem 1. Februar 2019 Fahrverbotszonen einzurichten. Auch dies deutet darauf hin, dass am Ende die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stehen wird.

 

FREIE WÄHLER: Dieselfahrverbote treffen die Falschen

Nach dem Urteil des VG Wiesbaden zu Dieselfahrverboten in Frankfurt sehen die FREIE WÄHLER Hessen sowohl Bundes- als auch Landesregierung in der Pflicht. „Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge treffen Bürgerinnen und Bürger, die für die Gesamtmisere nichts können und sich im guten Glauben ihr Auto zugelegt haben. Jetzt haben Bundes- und Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Halterinnen und Halter entschädigt werden“, so Engin Eroglu, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der FREIE WÄHLER Hessen. Die FREIE WÄHLER sprechen sich in ihrem Landtagswahlprogramm gegen generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in hessischen Städten aus. „Ich sehe bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw die Hersteller in der Pflicht. Diese hat auf Kosten der Autokonzerne zu erfolgen und ist längst überfällig“, betont Eroglu. Für die FREIE WÄHLER wurden die Automobilhersteller schon zu lange von Bundes- und Landesregierung geschont. „Offenbar funktioniert der Lobbyismus der Autokonzerne sehr gut“, konstatiert der Landesvorsitzende. Für die FREIE WÄHLER waren die im Landtag vertretenen Parteien zu lange untätig und fordert nun Tatkraft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ein. Generell betrachten die FREIEN WÄHLER zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Abschaffung des Dieselmotors als auch die Abschaffung des Diesels bei Personenkraftwagen als gleichermaßen undenkbar. Weder von ökologischer als auch von ökonomischer Seite sei dies sinnvoll.
Bild: Freie Wähler Hessen