Strafverfahren gegen Hoppe auf Staatskosten eingestellt

Das von der Kasseler Staatsanwalt angestrengte Strafverfahren gegen den Stadtverordneten Dr. Bernd Hoppe wurde auf Staatskosten eingestellt. Die Einstellung hatte das Gericht bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung angeregt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt mit der Begründung, Hoppe habe in einem anderen Verfahren mangelndes Unrechtsbewusstsein gezeigt. Ausweislich eines schriftlichen Vermerkes, den Hoppes Verteidiger Michael Schenk in der Hauptverhandlung verlas, folgerte die Staatsanwaltschaft dies daraus, dass er gegen das dortige Urteil des Landgerichts Kassel Revision eingelegt habe. Für den Vertreter eines Rechtsstaates eine bemerkenswerte Argumentation.

Im vorliegenden Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Anstoß genommen an einer Kostennote des damaligen Rechtsanwaltes. Diese sei übersetzt und deshalb der Tatbestand der Gebührenüberhebung verwirklicht. Hoppes Verteidiger stellte klar, dass die streitbefangene Kostennote korrekt gewesen sei. Er habe sogar ein höheres Honorar abrechnen können, weil das Landgericht nach Klageeinreichung einen höheren Streitwert festgelegt habe. Die Staatsanwaltschaft war außerdem der Auffassung, die Stellung der Kostennote sei in betrügerischer Absicht erfolgt, weil Hoppe nie vorgehabt habe, Klage zu erheben. Dieser hatte jedoch nach Klageauftrag eine Klage erstellt und diese beim Landgericht Kassel eingereicht. Nach der Einlassung des Verteidigers beantragte die Staatsanwaltschaft, das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Das Gericht stimmte der Einstellung zu.