Brandenburg beschließt 50% Frauenquote bei Wahlen

Der Brandenburger Landtag hat die Parteien verpflichtet, eine Frauenquote von 50% für ihre Wahllisten einzuhalten. Für das Gesetz stimmten SPD, Linke und die Grünen, CDU und AfD votierten dagegen. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig. Die Landtagsmehrheit führte zur Begründung des Gesetzes an, dass auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechtes Frauen in den Parlamenten deutlich unterrepräsentiert sind. So sind im Brandenburger Landtag lediglich 39% der Abgeordneten Frauen, in den Kommunalparlamenten des Landes nur 23%. Im Bundestag ist der Anteil der Frauen wegen des Einzuges der AfD sogar zurück gegangen und liegt nur noch bei 31,3%. Das Gesetz verlangt die Parität nur bei den Wahllisten der Parteien, die Wahlvorschläge der Parteien in den Wahlkreisen, die im Vorfeld ebenfalls diskutiert wurde und insbesondere von den Grünen gefordert wird, sind nicht betroffen. Das beschlossene Gesetz ist auch juristisch umstritten. So hält der juristische Dienst des Landtages in einem Gutachten, das die AfD-Fraktion in Auftrag gab, die geplante Regelung für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl und gegen das Verbot der Ungleichbehandlung der Geschlechter. Zudem greife es zu stark in das Auswahlrecht der Parteien ein. Allerdings wurde das Grundgesetz vor einigen Jahren geändert. Die bisherige Regelung in Art. 3 GG, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, wurde dahin ergänzt, dass der Staat zudem die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken hat. Damit dürfte der Ausgang eines zu erwartenden Verfassungsstreites zumindest offen sein.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde

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