Wegen ihrer fortgesetzten wahrheitswidrigen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und Kommunalpolitiker haben Mitarbeiter der HNA bisher 15 Abmahnungen erhalten. Da einige der wahrheitswidrigen Behauptungen auch nach Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen noch verbreitet wurden, sind Vertragsstrafen verwirkt. Wegen der fortgesetzten wahrheitswidrigen Berichterstattung stehen dem Anwalt auch Schadensersatzansprüche zu. Schließlich fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Neue Kasseler Zeitung bat die HNA und die betroffenen Redakteure um Stellungnahme, wer diese erheblichen Kosten zu tragen hat – die Redakteure wegen ihrer groben Fehlleistungen oder der Verlag und damit am Ende die Abonnenten. Auf die Anfrage erfolgte keine Reaktion.