Kasseler Baumschutzsatzung soll nur für private und nicht auch für städtische Bäume gelten

Die Kasseler Baumschutzsatzung wird auch künftig nur Bäume auf privaten und nicht auf städtischen Grundstücken schützen. Einen Antrag der Fraktion Freie Wähler und Piraten auf Ausdehnung des sachlichen Geltungsbereichs der Satzung auch auf städtische Bäume lehnte die rotgrüne Mehrheit im Ausschuss für Stadtentwicklung ab. CDU und AfD lehnten den Erlass einer solchen Satzung grundsätzlich ab. Geschützt werden Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm und Nadelbäume mit einen Stammumfang ab 100 cm – soweit sie auf einem privaten Grund stehen.

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