Kassel: Flächendeckende Videoüberwachung ist rechtswidrig

Der Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle (SPD), hat angekündigt, dass die gesamte Königsstraße vom Stern bis zum Rathaus künftig durch Videokameras überwacht werden soll. Das Sicherheitsgefühl der Menschen werde dadurch gestärkt, so Geselle. Dabei wird übersehen, dass die Videoüberwachung ein staatlichen Eingriff in das Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung ist, der einer Rechtfertigung bedarf. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verlangt deshalb, dass Videokameras der Gefahrenabwehrbehörden nur zur Sicherung solcher öffentlicher Straßen und Plätze installiert werden dürfen, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind. Zudem müssen dort tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen. Diese Voraussetzungen liegen für die gesamte Königsstraße nicht vor. Die geplante Videoüberwachung ist rechtswidrig.

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2 Responses to Kassel: Flächendeckende Videoüberwachung ist rechtswidrig

  1. Jörg B. says:

    …ich finde ja immer prima, dass fast immer auf das Sicherheits_gefühl_ und nicht auf die Sicherheit als solches abgezielt wird.

    Es wird also gar nicht sicherer, sondern der/die dt. Michel_in soll nur das Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen…
    #Vera…..

  2. Anita says:

    Überwachung verhindert keine Straftaten, sie hilft höchstens (und nicht mal immer), Straftaten aufzuklären. Außerdem verhalten sich Menschen, die sich beobachtet fühlen anders als Menschen, die sich unbeobachtet fühlen. Früher hat man auf die Stasi geschimpft, heutzutage versucht man sie zu übertreffen. Mit angeschlossener Gesichtserkennung hat man wunderbar viele Daten und wo Daten sind, wird es Begehrlichkeiten geben.

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