Ob die spanische Justiz durch den Erlass eines europäischen Haftbefehls die Auslieferung des von der spanischen Regierung abgesetzten katalanischen Regierungschefs Puigdemonts erreichen kann, ist juristisch zweifelhaft. Denn der europäische Haftbefehl ist 2002 nur für schwere Straftaten wie Terrorismus, Menschenhandel und Flugzeugentführung eingeführt worden, die politisch völlig unumstritten sind. Politische Taten hingegen wurden bewusst ausgespart. Dies gilt auch für das bis heute gültige Europäischen Auslieferungsübereinkommen von 1957. Damit entscheidet Belgien weitgehend frei, ob es einem Auslieferungsgesuch Spaniens nachkommen wird. Zudem sympathisiert die größte Regierungspartei in Belgien, die Neue Flämische Allianz, offen mit den katalanischen Separatisten.
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