Rajoy leitet Verfahren zur Absetzung der katalanischen Regierung ein

Mit seiner schriftlich übermittelten Forderung an den katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont, er solle bis Montag klarstellen, ob er die Unabhängigkeit Kataloniens erklärt habe, leitet der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy auch formal das Verfahren zur Absetzung der katalanischen Regierung ein. Grundlage ist der Art 155 der spanischen Verfassung, der der Zentralregierung das Recht gibt, alle erforderlichen Maßnahmen bis hin zur Absetzung der Regierung einer autonomen Gemeinschaft wie Katalonien zu ergreifen, wenn diese die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, daß ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt. Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist zunächst eine Aufforderung an den Präsidenten der autonomen Gemeinschaft. Bleibt diese erfolglos, so muss im Senat über die Absetzung der katalanischen Regierung abgestimmt werden. Dort verfügt die konservative Partei von Rajoy über eine absolute Mehrheit.

Art 155 der spanischen Verfassung im Wortlaut:

Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, daß ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt, so kann die Regierung nach vorheriger Aufforderung an den Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft und, im Falle von deren Nichtbefolgung, mit der Billigung der absoluten Mehrheit des Senats die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Gemeinschaft zur zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten oder um das erwähnte Interesse der Allgemeinheit zu schützen.

Bild: By Iker Parriza (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5-2.0-1.0)], via Wikimedia Commons

 

 

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