BGH kippt weitere Entgeltklauseln der Banken

Der Bundesgerichts hat erneut die Rechte von Verbrauchern gegenüber ihren Banken gestärkt. So erklärte er mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse für unwirksam. Die Richter hebten die Gebühren für annullierte Daueraufträge und für die Unterrichtung über zu Recht abgelehnte Lastschriften auf.

Zur Presseerklärung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79500&pos=1&anz=141

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