Schily obsiegt vor Gericht gegen Özdemir

Cem Özdemir

Werturteile sind in unserer Gesellschaft durch die Meinungsfreiheit weitgehend geschützt. Keinen Schutz genießen jedoch falsche Tatsachenbehauptungen. Dies musste der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, vor dem Landgericht München erfahren. Der ehemalige Innenminister Otto Schily hatte Özdemir wegen einer falschen Tatsachenbehauptung verklagt. Dieser hatte nämlich in einem Vorwort zu einem Buch über die NSU-Morde folgendes behauptet: „Ein terroristischer Hintergrund wurde bereits einen Tag nach dem Anschlag ausgeschlossen – von keinem geringeren als dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily.“ Tatsächlich hatte Schily nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln auf einer Pressekonferenz folgendes gesagt: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“ Auch wenn diese Aussage suggeriert, es habe sich nicht um einen Terrorakt gehandelt, hat Schily einen solchen Hintergrund nicht ausgeschlossen. Das Landgericht München gab deshalb der Klage statt.

Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde