Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer: Welche Bußgelder sind möglich?


Immer wieder wird in den deutschen Medien von schweren Lkw-Unfällen berichtet. Eine häufige Ursache sind unausgeruhte Fahrer. Um der verheerenden Müdigkeit am Steuer vor allem auf langen Autobahnstrecken entgegenzuwirken, gibt es strenge Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten von Lastkraftfahrern – und hohe Bußgelder beim Verstoß dagegen.

Strenge Regeln für Berufskraftfahrer

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Berufskraftfahrer von Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt und die für die gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung eingesetzt werden. Grundsätzlich sind die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern in folgende Begriffe zu unterteilen:

  • Tageslenkzeit
  • Wochenlenkzeit
  • Lenkzeitunterbrechung
  • Tagesruhezeit
  • Wochenruhezeit

Obwohl Lkw-Fahrer eine bestimmte Zeit, die sie auf der Straße verbringen, in der Regel nicht überschreiten dürfen, gibt es gleichzeitig eine ganze Reihe von Ausnahmen, wann die Lenkzeiten doch erhöht werden dürfen. Damit die Abläufe dennoch korrekt durchgeführt werden, müssen alle Fahrzeuge mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.

Lenkzeiten im Überblick

Lkw-Fahrer dürfen maximal 4,5 Stunden am Stück auf der Straße unterwegs sein. Das entspricht der Hälfte ihrer täglichen Arbeitszeit. Danach müssen sie eine Lenkzeitunterbrechung einlegen. Diese Pause kann zum einen 45 Minuten am Stück betragen, zum anderen aber auch in zwei kürzere Pausen aufgeteilt werden. Wichtig hierbei ist die Reihenfolge: Beim Splitting hat zuerst eine kurze Lenkzeitunterbrechung von 15 Minuten zu erfolgen und später die restlichen 30 Minuten.

Die Tageslenkzeit darf grundsätzlich 9 Stunden nicht überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist hier aber eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden zweimal in der Kalenderwoche gestattet.

Die Wochenlenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt. Dies ist beispielsweise bei einer Sechs-Tage-Woche der Fall, wenn an zwei Arbeitstagen die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöht wird und an den restlichen Tagen die regulären 9 Stunden beträgt. Bei zwei aufeinanderfolgenden Wochen – Doppelwochenlenkzeit genannt – gibt es jedoch abermals eine Lenkzeitgrenze von maximal 90 Stunden.

Ruhezeiten im Überblick

Die Tagesruhezeit entspricht in der Regel 11 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Rhythmus und beinhaltet nicht die 45-minütige Pause. Dreimal innerhalb einer Woche darf die Tagesruhezeit aber auch hier auf 9 Stunden reduziert werden. Ähnlich wie bei der Lenkzeitunterbrechung ist eine Zweiteilung der Ruhezeit möglich. Dabei dürfen zunächst 3 Stunden am Stück geruht werden, um später die verbliebenen 9 Stunden nachzuholen. Auch diese Reihenfolge ist verbindlich einzuhalten.

Die Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden am Stück. Sie muss spätestens nach der Sechs-Tage-Woche in Anspruch genommen werden. Aufgrund häufig geltender Sonntagsfahrverbote bietet es sich an, die Wochenruhezeit auf das Wochenende zu legen, dies ist aber nicht immer zwingend notwendig.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

Sowohl für die Unterschreitung der vorgeschriebenen Ruhezeiten als auch für die Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten werden in Deutschland Bußgelder verhängt. Häufig wird dabei nicht nur der Fahrer selbst belangt, sondern auch das Unternehmen, für welches er die Güterbeförderung durchführt. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer.

Verstoß Fälliges Bußgeld für den Fahrer Fälliges Bußgeld für das Unternehmen
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit um maximal eine Stunde 30 Euro
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit bis zu drei Stunden pro angefangene weitere Stunde 30 Euro 90 Euro
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung um bis zu 15 Minuten 30 Euro 90 Euro

Unter www.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten sind die weiteren möglichen Sanktionen aufgeführt. Interessierte finden dort außerdem weitere Informationen rund um die Lenk- und Ruhezeiten von Lastkraftfahrern im kostenfreien Ratgeber sowie einen Bußgeldrechner.
Laura Gosemann

Terrorbekämpfung: Mobile Betonsperren gegen LKW sind wirkungslos

Mobile Betonsperren, wie sie seit einiger Zeit bei Volksfesten und anderen Großveranstaltungen eingesetzt werden, um Anschläge mit Lastkraftwagen zu verhindern, sind weitgehend wirkungslos. Dies ergab eine Untersuchung des MDR. Schutz bieten allein fest verankerte Sperren. Mobile Sperren werden von Lastkraftwagen weggeschoben.

Hier der Beitrag des MDR.