Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen Länder und Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Das Gericht wies die Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen erstinstanzliche Urteile zurück, in denen die Verwaltungsgerichte auf die Klage der Umwelthilfe die Städte Düsseldorf und Stuttgart verpflichtet hatten, in ihre Luftreinhaltepläne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen, um dadurch die Immisionsgrenzwerte der Europäischen Union für Stickstoffdioxid einzuhalten. Da die Grenzwerte derzeit in etwa 70 Städten nicht eingehalten werden, haben die beiden Urteile auch Auswirkungen weit über Düsseldorf und Stuttgart hinaus.