Bundesverfassungsgericht: Grundsteuer verfassungswidrig

Die Erhebungsgrundlage der Grundsteuer ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Das Gericht rügt, dass der Wert der Grundstücke zuletzt im Jahr 1964 festgestellt wurde. Dies führe zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gebe. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung schaffen. Dabei darf er eine Übergangszeit festlegen, die längstens bis zum 31.12.2014 dauern darf.
Bild: By Mehr Demokratie (Mündliche Verhandlung in Karlsruhe) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

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