16 der 55 Wahlkreise in Hessen werden zur kommenden Landtagswahl im nächsten Jahr neu zugeschnitten. Dies beschloss die schwarz-grünen Regierungsfraktion gegen die stimmen der Opposition. Die Regierungsmehrheit will damit will möglichen Wahlanfechtungen begegnen. Die betroffenen Wahlkreise weichen in ihrer Bevölkerungszahl um mehr als 25% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem hessischen Wahlkreis ab. Im Bund und in anderen Bundesländern sehen die Wahlgesetze bei Abweichungen in dieser Größenordnung zwingend einen Neuzuschnitt der Wahlkreise vor. In Hessen gibt es eine solche Vorschrift nicht. Allerdings gilt auch hier der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Dieser ist bei einer zu großen Abweichung der Bevölkerungszahlen zwischen den einzelnen Wahlkreisen verletzt, weil der Wert einer Stimme in großen Wahlkreisen weniger Gewicht hat als in kleinen Wahlkreisen. Die SPD warf der Regierung vor, veraltetes Zahlenmaterial zu nutzen. Die Linken stellten den Verdacht einer kalkulierten, politischen Manipulation in den Raum. Dei CDU kündigte für die nächste Legislaturperiode eine umfassende Wahlkreisreform an.
Zur Veränderung der Wahlkreise.
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