Die Spitzenkandidatin der AfD, Alice Weidel, hat den von der Wochenzeitung „Die Zeit“ erhobenen Vorwurf, sie habe eine Asylbewerberin schwarz für sich arbeiten lassen, als falsch zurückgewiesen. Sie beschäftige eine Studentin als Haushaltshilfe und zahle diese bar. Dies sei nach Schweizer Recht legal, weil Hausangestellte nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden müssen, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteige. Löhne unter dieser Grenze seien beitragsfrei und nicht meldepflichtig, so Weidel.