Fall Edathy: Rechtsstaat außer Kraft

Die rechtsstaatlichen Grundsätze sind im Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy gleich mehrfach außer Kraft gesetzt worden. Da ermittelt zunächst die Polizei und anschließend die Staatsanwalt gegen Edathy, weil dieser – nach den deutschen Gesetzen legal – in Kanada Bilder von nackten Jungen erworben hat. Von den Ermittlungen wird der damalige Innenminister Friedrich in Kenntnis gesetzt, der diese Information rechtswidrig an den SPD-Vorsitzenden Gabriel weitergibt. Dieser informiert den damaligen Fraktionsvorsitzenden Steinmeier und den Fraktionsgeschäftsführer Oppermann. Oppermann ruft  beim BKA-Präsidenten an und erhält von diesem – rechtswidrig – die Bestätigung der Informationen von Friedrich. Die Staatsanwaltschaft führt rechtswidrig eine Hausdurchsuchung bei Edathy durch, obwohl die Ermittlungen ergeben hatten, dass dieser weder kinderpornographische Bilder erworben hatte noch solche besitzt. Zur Rechtfertigung der Maßnahme beruft die Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz ein und erläutert – rechtswidrig – Details aus den Ermittlungsakten. Details übrigens, die sämtlich ein strafloses Verhalten von Edathy beschreiben.

Warum haben sich diese hohen und höchsten Repräsentanten – fast ausnahmslos Juristen – nicht an die Gesetze gehalten? Warum halten sie fundamentale Grundsätze des Rechtsstaates nicht ein? Derzeit wird von allen Beteiligten sehr viel über diese Angelegenheit geredet. Eine Antwort auf diese Fragen blieb bisher aus.